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katzenwelt

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern

Christoph · 6 Min. Lesezeit

Koffer, Katzenbox und Mann vor der Reise
Eine gute Katzentransportbox ist beim Flug immens wichtig
Inhalt8 Abschnitte
  1. Die Grundregeln innerhalb der EU
  2. Die Bandwurm-Regel betrifft nur Hunde
  3. Reisen in Länder außerhalb der EU
  4. Die Rückkehr nach Deutschland: an den Bluttest denken
  5. Eine Katze aus dem Urlaub mitbringen
  6. Gesundheit geht vor Papieren
  7. Checkliste vor der Abreise
  8. Häufige Fragen

Für Reisen mit der Katze innerhalb der EU gelten einheitliche Regeln: Die Katze braucht einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Die erste Tollwutimpfung darf frühestens mit 12 Wochen gegeben werden und gilt erst 21 Tage später. Wer die EU verlässt, muss dagegen mit ganz unterschiedlichen Anforderungen rechnen – und vor allem die Rückkehr nach Deutschland früh planen. Länderregeln ändern sich, deshalb nennen wir hier die Grundsätze und die Stellen, bei denen Sie sich verbindlich erkundigen.

Die Grundregeln innerhalb der EU

Für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen zwischen den EU-Staaten gilt seit dem 22. April 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131. Sie hat die bisherige Verordnung abgelöst; die Grundregeln sind geblieben, die Kontrollen wurden strenger. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums braucht die Katze:

  1. Kennzeichnung. Einen Mikrochip nach ISO-Norm. Eine Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie gut lesbar ist und vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
  2. EU-Heimtierausweis. Den blauen Pass stellt ein dazu ermächtigter Tierarzt aus; die Chipnummer steht darin. Alles Wichtige dazu erklärt der Beitrag Heimtierausweis ist Pflicht.
  3. Gültige Tollwutimpfung. Sie muss nach dem Chippen gegeben worden sein. Nach der Erstimpfung gilt eine Wartezeit von 21 Tagen, eine Katze ist also frühestens mit 15 Wochen reisefähig. Wird rechtzeitig aufgefrischt, entfällt die Wartezeit.

Außerdem gilt: Mit höchstens fünf Tieren je Fahrzeug bleibt es eine private Reise; darüber greifen die strengeren Regeln für den Handel mit Tieren. Reist die Katze nicht mit ihrem Halter, sondern mit einer anderen Person, braucht diese eine schriftliche Vollmacht des Halters.

Dieselben Regeln gelten für einige Nicht-EU-Staaten in Europa, darunter die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat.

Die Bandwurm-Regel betrifft nur Hunde

In vielen älteren Ratgebern steht, Katzen müssten vor der Einreise nach Finnland, Irland oder Großbritannien gegen den Fuchsbandwurm behandelt werden. Das stimmt nicht: Die Behandlung gegen Echinococcus multilocularis 24 bis 120 Stunden vor der Einreise verlangen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland nur für Hunde. Für Katzen gilt dort keine Pflicht zur Wurmkur. Eine regelmäßige Entwurmung nach dem Risiko Ihrer Katze ist trotzdem sinnvoll – mehr dazu unter Katze entwurmen.

Großbritannien gehört seit dem Brexit nicht mehr zur EU und hat eigene Einreiseregeln. Sie stehen auf den Seiten der britischen Regierung und sollten dort vor jeder Reise nachgelesen werden.

Mit der Katze in den Urlaub
Eine Katze vor dem Urlaub – für Reisen ins Ausland braucht sie Chip, Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Reisen in Länder außerhalb der EU

Außerhalb der EU entscheidet jedes Land selbst, welche Tiere es unter welchen Bedingungen einreisen lässt. Häufig verlangt werden:

  • ein Gesundheitszeugnis, oft in der Landessprache oder auf Englisch, manchmal amtstierärztlich bestätigt
  • eine Tollwutimpfung mit bestimmten Fristen und manchmal ein Tollwut-Bluttest
  • Nachweise über weitere Impfungen oder Parasitenbehandlungen
  • eine Voranmeldung bei der Veterinärbehörde des Ziellandes
  • in einigen Ländern, zum Beispiel Australien, eine Quarantäne nach der Ankunft

Weil sich diese Regeln ändern und Fristen oft Monate umfassen, verlassen Sie sich nicht auf Listen im Internet – auch nicht auf diese. Verbindlich Auskunft gibt die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes. Beginnen Sie mit der Planung mindestens vier Monate vor der Abreise und nehmen Sie die Anforderungen mit in die Tierarztpraxis. Fliegen Sie, fragen Sie zusätzlich bei der Airline nach; was dort gilt, beschreibt Mit der Katze im Flugzeug.

Die Rückkehr nach Deutschland: an den Bluttest denken

Die größte Falle ist nicht die Hinreise, sondern die Heimkehr. Die EU unterscheidet Drittländer mit geringem Tollwutrisiko, die in einer Liste stehen, und alle anderen. Wer aus einem nicht gelisteten Land zurückkommt, braucht für die Katze einen Tollwut-Antikörpertest, die sogenannte Titerbestimmung. Der Zoll nennt als Beispiele die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand und Indien.

Für den Test gelten feste Fristen: Das Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung abgenommen werden, und zwischen Blutentnahme und Einreise in die EU müssen mindestens drei Monate liegen. Untersucht wird in einem von der EU zugelassenen Labor, das Ergebnis muss mindestens 0,5 internationale Einheiten je Milliliter erreichen. Die Dreimonatsfrist entfällt, wenn der Test mit ausreichendem Ergebnis schon vor der Ausreise aus der EU gemacht und im Heimtierausweis eingetragen wurde. Deshalb gilt: Den Bluttest vor der Abreise erledigen, solange die Impfung gültig ist und regelmäßig aufgefrischt wird.

Bei der Rückkehr aus Drittländern braucht die Katze außerdem eine Tiergesundheitsbescheinigung, und die Einreise ist nur über zugelassene Grenzkontrollstellen erlaubt. Stimmen die Papiere nicht, kann die Behörde die Katze zurückschicken, für mehrere Monate in Quarantäne geben oder im äußersten Fall töten lassen – jeweils auf Kosten des Halters. Die aktuellen Regeln erklärt der Zoll.

Eine Katze aus dem Urlaub mitbringen

Eine Straßenkatze aus dem Urlaub mitzunehmen, ist gut gemeint, aber rechtlich und gesundheitlich heikel. Auch für diese Katze gelten Chip, Tollwutimpfung mit Wartezeit, Papiere und – aus nicht gelisteten Ländern – der Bluttest mit mehrmonatiger Frist. Ohne diese Schritte ist die Einfuhr verboten. Hinzu kommen Krankheiten, die in Deutschland selten sind. Seriöser ist es, eine Tierschutzorganisation vor Ort zu unterstützen oder eine Katze aus einem deutschen Tierheim aufzunehmen; Hinweise dazu stehen unter Katze aus dem Tierheim.

Gesundheit geht vor Papieren

Papiere allein machen eine Katze nicht reisefähig. Lassen Sie sie vor einer Auslandsreise gründlich untersuchen und besprechen Sie Impfungen und Parasitenschutz für das Reiseziel. Im Mittelmeerraum und in Teilen Osteuropas kommen Krankheiten vor, die von Sandmücken, Stechmücken und Zecken übertragen werden. Welche Impfungen und Vorbeugung sinnvoll sind, steht im Beitrag Reiseimpfungen für Katzen.

Checkliste vor der Abreise

  1. Ziel prüfen. EU oder Drittland? Bei Drittländern die Botschaft anfragen.
  2. Chip lesen lassen. Stimmt die Nummer mit dem Heimtierausweis überein?
  3. Tollwutimpfung prüfen. Gültig über die ganze Reise? Bei Erstimpfung 21 Tage Wartezeit einplanen.
  4. Rückkehr planen. Aus nicht gelisteten Ländern den Bluttest vor der Abreise erledigen.
  5. Tierarzt aufsuchen. Untersuchung, Parasitenschutz, Gesundheitszeugnis, falls verlangt.
  6. Transport klären. Airline, Fähre oder Auto – jede hat eigene Bedingungen.

Die Empfehlung: Für Reisen innerhalb der EU reichen Chip, Pass und rechtzeitige Tollwutimpfung. Für alles außerhalb planen Sie Monate statt Wochen ein und fragen bei der Botschaft nach, bevor Sie buchen. Und fragen Sie sich ehrlich, ob eine lange Reise der Katze wirklich guttut – oft ist sie bei einem guten Katzensitter zu Hause besser aufgehoben.

Häufige Fragen

Braucht meine Katze für Österreich oder Italien besondere Papiere?

Nein, für EU-Länder gelten die einheitlichen Regeln: Mikrochip, EU-Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung. Einzelne Unterkünfte oder Fähren können eigene Nachweise verlangen.

Kann ich mit einem jungen Kätzchen ins Ausland reisen?

Erst ab einem Alter von 15 Wochen, denn die Tollwutimpfung ist frühestens mit 12 Wochen möglich und gilt erst nach 21 Tagen. Nach Deutschland dürfen ungeimpfte Jungtiere aus dem Ausland nicht einreisen.

Wo erfahre ich die Regeln für ein bestimmtes Land außerhalb der EU?

Bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes. Für die Rückkehr nach Deutschland sind das Bundeslandwirtschaftsministerium und der Zoll die richtigen Stellen, für das Datum der Blutentnahme Ihre Tierarztpraxis.

Gilt eine Tätowierung noch als Kennzeichnung?

Nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und noch deutlich lesbar ist. Bei verblassten Tätowierungen lassen Sie die Katze chippen; der Chip wird dann im Heimtierausweis nachgetragen.