Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern

Koffer, Katzenbox und Mann vor der Reise
Eine gute Katzentransportbox ist beim Flug immens wichtig | Foto: Amaviael / depositphotos.com

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern – diese gelten als gut zu beachten, wenn der Halter mit seinem Tier weiter weg verreisen möchte. Denn wer mit seiner Katze die Bundesrepublik Deutschland verlässt, der muss die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes für die Katze genau kennen.

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern – Sie sind individuell

Denn sie richten sich nach dem jeweiligen Land und können sich ganz vielfältig gestalten.

Die Europäische Union hat dafür gesorgt, dass seit dem Jahre 2003 die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen gleich geregelt sind.

Das heißt:

Erste Voraussetzung – Die Katze muss gechippt sein

Der Transponder unter der Haut weist einen 15-stelligen Code auf. Jede Nummer wird nur einmal vergeben. Der Code weist den 3-stelligen Ländercode, die Herstellnummer und die fortlaufende Nummer auf.

Ein dafür vorgesehenes Lesegerät macht die Nummer sichtbar. Bei den hiesigen Tierärzten, in Tierheimen und auch bei den Polizei Dienststellen liegt ein solches Lesegerät auf. Auch die Grenzbehörden haben ein solches Lesegerät, wo die Codierung jederzeit abgerufen werden kann und somit ein Abgleich mit der Datenbank gegeben ist. So kann der Besitzer der Katze auf einfache Art und Weise ausgeforscht werden.

Und keine Angst, diese Methode ist vor jedem Fälschungsversuch sicher. Wer mit seiner Katze also in das benachbarte Ausland verreist, der benötigt den implantierten Transponder und der Katze bleibt ein Chippen beim hiesigen Tierarzt nicht aus.

Erst der Chip macht die Katze unverwechselbar und das für ein ganzes Katzenleben lang. Der Chip, der die Größe eines Reiskornes hat, beeinträchtigt das Tier in keiner Weise.

Zweite Voraussetzung – Der Heimtierausweis oder Pet Passport

Wenn der Halter auf Reise geht, führt er das passende Ausweisdokument – den Reisepass – bei sich. Auch für sein Tier ist das nun Pflicht geworden.

Ist die Katze mit der Implantierung des Transponders gekennzeichnet, wird für die Katze nun ein entsprechender Heimtierausweis ausgestellt. Katzen benötigen einen solchen Heimtierausweis, damit sie die Grenze passieren dürfen.  Für viele Halter stellt sich jetzt vielleicht die Frage, was ist wenn meine Katze eine Tätowierung trägt? Eine solche Tätowierung wird nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 03. Juli 20011 angebracht wurde. Zudem muss die Tätowierung noch gut lesbar sein.

Dritte Voraussetzung – Die Impfung gegen Tollwut muss im Heimtierausweis vermerkt sein

Die Immunisierung gegen Tollwut muss vor dem Reiseantritt vollständig abgeschlossen sein. Das heißt, das mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Immunisierung stattgefunden hat. Auch diverse Auffrischungen sind zeitnah zu überprüfen. Regelmäßige Auffrischungsimpfungen (vgl. die Katze impfen) sind einzuhalten, denn alle 2 bis 3 Jahre sollten solche Auffrischungen stattfinden.

Auch für einige Länder die nicht zur Europäischen Einheit gehören, wie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Vatikanstadt gelten die gleichen Rahmenbedingungen für die Reise mit der Katze wie innerhalb der Europäischen Union.

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern – Eine Wurmkur setzen viele Einreiseländer voraus

Wer die Europäische Union verlässt, der muss mit speziellen Einreisebestimmungen rechnen. Diese lassen sich nicht einfach in einer Einheit zusammenfassen.

Wurmkur für die Katze nicht vergessen

Es gibt Länder, die legen besonderen Wert darauf, dass die Katze entwurmt ist. Wer nach Finnland verreist, der muss seine Katze vorab gegen den Fuchsbandwurm behandelt haben. 24-120 Stunden vor der Einreise muss dies geschehen.

Der Name und die entsprechende Dosierung des Präparates muss im Heimtierausweis vermerkt werden. Großbritannien und  Irland legen größten Wert darauf, dass die Katze keinen klassischen Bandwurm einschleppt. Katzen, die dorthin verreisen dürfen, müssen auch vor der Einreise entsprechend entwurmt werden. Diese Entwurmung ist im Heimtierausweis festzuhalten.

Lesetipp: Entwurmungsmittel für die Katze.

Das Mindestalter muss erreicht sein

Wer mit seiner Katze nach Italien verreisen möchte, muss darauf achten, dass sie das Mindestalter von 3 Monaten bereits erreicht hat.

Auch das nordische Land Schweden und Spanien bestehen darauf. Aber hierbei gilt zu beachten, dass eine Impfung gegen Tollwut erst ab dem 3. Lebensmonat vollzogen werden kann.

Wer auf die Insel Zypern mit seiner Katze verreisen will, der muss darauf achten, dass die Katze ein Lebensalter von 111  Tagen erreicht hat. Zudem muss dem Veterinäramt in Zypern 48 Stunden vor der Ankunft des Tieres das Ankunftsdatum, die Flugverbindung und der Name des Tierhalters mit seiner Kontaktadresse auf Zypern durchgegeben werden.

Quarantäne Bestimmungen

Es gibt zudem Länder, da müssen Quarantäne Bestimmungen eingehalten werden, bevor es mit der einwandfreien Einreise in das jeweilige Land klappt. Die Katze muss dann in völliger Isolation von anderen Tieren gehalten werden.

Es liegt auf der Hand, dass das für die Katze völlig unnötiger Stress ist, wenn man nur zum Urlaub dorthin will.

Ansonsten wird keine Genehmigung zur Einreise erteilt. Die Leitung des Veterinäramtes gibt Auskunft über einzelne Bestimmungen und diversen Voraussetzungen.

Diverse Gesundheitszeugnisse

Tierärztliche Gesundheits- oder Impfzeugnisse müssen zusätzlich vorgelegt werden.

Darum macht es Sinn, sich vor der Ausreise mit der Katze mit den genauen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Das Auswärtige Amt berät in solchen Belangen gerne und gibt eine umfangreiche Auskunft darüber.

Wer mit der Katze in die USA reist, der benötigt für das Tier ein Gesundheitszeugnis, das besagt, die Katze ist frei von übertragbaren Krankheiten auf den Menschen.

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern – Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen erteilt auch das Urlaubsberatungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes mit der Telefonnummer. +49 (0)228 6049672. In der Zeit von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr können hier spezifische Anfragen gestellt werden.

Mit der Katze in den Urlaub
Für einen Urlaub mit der Katze bedarf es einer Reihe an Vorbereitungen und Beachtung der Einreisebestimmungen | Foto: eduardkraft / depositphotos.com

Die Titerbestimmung – Sie ist in Ländern der EU nicht erforderlich

Damit die Titerbestimmung eingehalten wird, muss dem Tier 30 Tage nach der jeweiligen Impfung und mindestens 3 Monate vor Reiseantritt Blut abgenommen werden.

Diese Titerbestimmung beruht darauf, dass der Impfschutz bei der Katze noch vollständig gegeben ist und als ausreichend angesehen werden kann.

Gerade wer vorhat, mit seiner Katze in die Türkei, nach Serbien, Tunesien, Ägypten, Marokko oder Thailand zu verreisen, muss eine Titerbestimmung durchführen. Wie erfolgt eine solche Titerbestimmug? Der jeweilige Amtstierarzt gibt gerne Auskunft darüber.

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern

Eine Einreise für Katzen in anderen Ländern ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Bestimmungen des Landes streng eingehalten werden. Zudem muss sich die Katze in einem guten Allgemeinzustand befinden.

Ist sie gechippt, hat sie einen Heimtieraus und die entsprechende Impfung, ist

sehr ratsam. Dieser stellt fest, ob die Reise das gesundheitliche Wohl der Katze nicht in Frage stellt. Meist geht es um allgemeine Funktionen des Körpers. Die Lunge wird abgehorcht, der Herzschlag wird kontrolliert.

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