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Eine Katze einzuschläfern bedeutet nichts anderes, als sie zu töten. Die Tötung erfolgt dabei jedoch aus einem guten Grund. Meist ist das Tier derart schwer erkrankt oder verletzt, dass ein Weiterleben mit sehr starken Schmerzen und damit auch mit großem Leid verbunden wäre. Es einzuschläfern ist folglich eine sehr tierfreundliche Tat. Viele Tierbesitzer scheuen allerdings die Kosten dafür und suchen selbst bei offensichtlich großem Leid keinen Tierarzt auf. Mal abgesehen davon, dass dies nun wirklich mehr als unverantwortlich und gesetzlich verboten ist, sind die Kosten auch bei weitem nicht so hoch, wie viele glauben.
Eine Katze einschläfern: Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt
Auch wenn Katzen angeblich sieben Leben haben, irgendwann ist bei ihnen wie bei jedem anderen Lebewesen der Zeitpunkt gekommen, um zu sterben. Ist eine Katze so schwer erkrankt oder verletzt worden, dass ein Weiterleben für sie praktisch nur noch Leid bedeuten würde, sollte sie unbedingt eingeschläfert werden.
Auschlaggebend dafür ist alleine das Wohl der Katze. Es geht nicht um die Befindlichkeiten des Katzenbesitzers. Auch das Thema “Katze einschläfern und die Kosten” darf dabei keine Rolle spielen.
Es gilt: Unnötiges Leiden muss dem Tier unbedingt erspart werden.
Natürlich drängt sich dabei sofort die Frage auf, wann das der Fall ist. Gerade chronische Krankheiten (Niereninsuffizienz, Tumore bei Katzen, schmerzhafte chronische Athrose, etc.) ziehen sich oft über Jahre hin. Als Laie ist es praktisch unmöglich festzustellen, ab wann die Krankheit nur mehr Leid und Schmerzen verursacht.
Den richtigen Zeitpunkt, um eine Katze einzuschläfern, kann nur der behandelnde Tierarzt bestimmen.
Auf seinen Rat sollte man in diesem Zusammenhang unbedingt hören. Er wird dabei sowohl auf Forschungsergebnisse zurückgreifen als auch auf seine Erfahrung als Mediziner. Man kann getrost davon ausgehen, dass ein seriöser Tierarzt die Tötung eines Tieres nicht leichtfertig vornimmt. Das verbietet ihm auch seine Berufsordnung.
Hat eine Katze einen Unfall erlitten und ist dabei sehr schwer bzw. lebensgefährlich verletzt worden, ist es meist nicht nötig nach dem richtigen Zeitpunkt für das Einschläfern zu fragen. In der Regel kann ein Tierarzt in so einem Fall sehr gut beurteilen, ob eine Behandlung noch sinnvoll und erfolgreich ist. Ist dies nicht der Fall führt an der Tötung des Tieres kein Weg vorbei.
Im Übrigen gilt ausdrücklich: Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein Tier am Leben zu lassen, das infolge Krankheit oder Unfall stark leidet. Es geht dabei ausschließlich um das Wohl des Tieres – und darum, ihm eine schwierige und qualvolle Lebenszeit zu ersparen.
Eine Katze einschläfern: So läuft die Tötung ab
Ist die Entscheidung gefallen, dass eine Katze eingeschläfert werden soll bzw. muss, sollte sie auch unmittelbar umgesetzt werden. Es gilt keine Zeit zu verlieren, um das Leid des Tieres nicht unnötig zu verlängern.
Eine Einschläferung läuft dabei grundsätzlich in zwei Phasen ab.
- In Phase eins wird das Tier erst einmal vom Tierarzt sediert. Konkret: Das Tier wird wie bei einer Operation in Vollnarkose gelegt. Es bekommt im Abschluss nichts mehr von der eigentlichen Tötung mit. Meist ist es auch unmittelbar nach der Verabreichung der Narkose schmerzfrei und ruhig. Es kann allerdings ein paar Minuten dauern, bis es tatsächlich schläft.
- Sobald das Tier zuverlässig narkotisiert und nicht mehr bei Bewusstsein ist, erfolgt die eigentliche Euthanasie, also die Tötung. Zu diesem Zweck spritzt der Tierarzt ein Mittel, das unmittelbar zum Herzstilstand führt. Das Tier selbst nimmt dies nicht mehr wahr. Die Verabreichung des tödlichen Mittels kann zu bestimmten Erregungszuständen und Zuckungen führen. Durch die Narkose werden diese aber deutlich gemildert. Normalerweise tritt der Tod dann innerhalb von wenigen Sekunden ein.
Anschließend überprüft der Tierarzt noch einmal gründlich die Vitalfunktionen. Insbesondere wird er dabei das Herz abhören. Erst wenn keine Vitalfunktionen mehr feststellbar sind, kann man wirklich davon ausgehen, dass das Tier tot ist. In der Regel wird die Leiche bzw. der Kadaver den Besitzern mitgegeben. Es ist in vielen Fällen allerdings auch möglich, dass er beim Tierarzt verbleibt und von diesem dann den gesetzlichen Bestimmungen folgend entsorgt wird.
Katze einschläfern: Die Kosten
Das Thema Katze einschläfern und die Kosten sind klar abgegrenzt. Es müssen einerseits die Gebührenordnung für Tierärzte und andererseits die Kosten für das Narkose- und das Euthanasiemittel berücksichtigt werden. Bezahlt werden also die Dienstleistung durch den Tierarzt und die Medikamente, die zum Einsatz gekommen sind.
Für den Tier- bzw. Katzenbesitzer ist am Ende allerdings nur von Bedeutung, welchen Gesamtbetrag er am Schluss bezahlen muss.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Einschläferung einer Katze um die 50 Euro kostet.
Allerdings kann es der Fall sein, dass der Euthanasie selbst vorher noch eine aufwendige und gründliche Untersuchung voraus gegangen ist. Diese zusätzlichen Kosten dafür lassen sich praktisch nicht pauschal beziffern, da sie sehr stark von der Art der Untersuchung bzw. Behandlung abhängig sind.
Lässt man die Leiche beim Tierarzt fallen noch einmal Gebühren für die Entsorgung in einer Tierkörperwertungsanstalt an. Auch hier variieren die Kosten derart stark, das keine konkreten Angaben möglich sind.
Katze einschläfern und die Kosten: Eine mühseliges Thema
Die Kosten dürfen bei der Frage, ob eine Katze oder ein anderes Tier eingeschläfert werden soll, keine Rolle spielen. Noch einmal: Es geht dabei ausschließlich um das Wohl des Tieres und nicht um den Geldbeutel der Besitzer.
Als verantwortungsvoller Katzenhalter sollte einem stets bewusst sein, dass das Tier Geld kostet. Darüber zu diskutieren ist relativ mühselig. Ist ein Einschläfern unabdingbar, muss es auch erfolgen.
Der Gesetzgeber nimmt im Übrigen auch keine Rücksicht auf die möglichen Kosten. Er geht davon aus, dass man mit dem Halten eines Tieres auch eine große Verantwortung übernimmt. In seinen Augen muss der Halter alles dafür tun, dass es dem Tier gut geht und es insbesondere keine Schmerzen leidet.
Im Einschläfern kann man auch einen letzten Dienst an seinem Liebling sehen. Der Schritt zeugt von Verantwortung und davon, dass man bis zum Schluss alles tut, damit es seinem Tier gut geht. Die möglichen Kosten dafür sind meist leichter zu verschmerzen, wenn man sich bewusst macht, dass man der Katze jede Menge Leid erspart hat. Insofern sollte das Thema “Katze einschläfern und die Kosten” eigentlich gar kein Thema sein. Das Einschläfern ist vielmehr eine Selbstverständlichkeit, wenn es nötig ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich als Katzenbesitzer eine Katze auch selbst töten?
Nein, auf gar keinen Fall. Der Gesetzgeber untersagt das auch ausdrücklich. Das Leben einer Katze darf nur von einem Tierarzt gezielt beendet werden. Die Tötung muss dabei möglichst schonend für die betroffene Katze erfolgen. Ziel ist es, ihr in dem gesamten Prozess Leid möglichst zu ersparen.
Was ist zu tun, wenn man sich das Einschläfern einer Katze nicht leisten kann?
Fehlt das Geld, um das Einschläfern der Katze bezahlen zu können, sollte man das ganz offen dem Tierarzt sagen. Er kennt meist die Probleme im Zusammenhang mit dem Themenfeld Katze einschläfern und die Kosten. Häufig wird er auch eine Lösung finden. Das Wohl des Tieres muss schließlich auch für den Tierarzt an erster Stelle stehen. Eventuell ist eine Ratenzahlung möglich.
Katze einschläfern und die Kosten: Entstehen weitere finanzielle Belastungen?
Ja, unter Umständen kann das der Fall sein. Man sollte immer auch bedenken, dass der tote Katzenkörper irgendwo verbleiben muss. Für die Entsorgung in einer Tierentsorgungsanlage fallen ebenso Gebühren an wie für die Bestattung auf einem Tierfriedhof.
Darf die tote Katze im eigenen Garten vergraben werden?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss es sich bei dem Grundstück um ein eigenes Grundstück handeln. Darüber hinaus darf es nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht lediglich im Gebiet des Stadtstaates Bremen: Dort ist das Begraben der Katze auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich untersagt. Im restlichen Bundesgebiet muss noch beachtet werden, dass der Katzen-Kadaver in einer Tiefe von mindestens 60 Zentimetern zu begraben ist.
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